
Wichtige Informationen

Wichtige Infos
Ihre Kundenvorteile
Sämtliche Fahrzeuge sind zum selber fahren.
Das Mietfahrzeug kann am Miettag abgeholt werden. Oder nach Vereinbarung.
Notfallnummern
Classic Industry +41 41 925 24 49
Mobile +41 79 615 39 41
TCS
Innerhalb CH +41 800 808 114
Im Ausland +41 58 827 63 16
Chauffeurservice
Wir bieten keinen Chauffeurservice an.
Mindestalter
Das Mindestalter zum Mieten und Führen unserer Fahrzeuge beträgt 18 Jahre. (Entsprechende Fahrausweiskategorie ist Voraussetzung)
Schaden am Fahrzeug?
Mängel wie Lackschäden, Flecken auf Polster usw. Müssen vor dem Fahrtantritt oder spätestens nach Entdecken an die Email schaden@classicindustry.ch gemeldet werden.
Warnlampe leuchtet, was tun?
Bei Aufleuchtenden oder blinkenden Warnlampen muss das Fahrzeug sofort ausgeschaltet werden, und Kontakt mit Classic Industry aufgenommen werden. Es darf nicht weitergefahren werden. Sollte niemand erreichbar sein, ist der TCS zu verständigen.
Dasselbe gilt für «komische» Geräusche und ähnliches.
Zahlungsmöglichkeiten
Die Kosten für die Miete müssen 7 Tage vor Mietantritt überwiesen werden.
Parkplätze
Ihr Privatfahrzeug ist auf dem Parkplatz zu parkieren, auf welchem das von Ihnen gemietete Fahrzeug steht. Den Schlüssel für Ihr Mietfahrzeug holen Sie mit dem im Voraus per E-Mail erhaltenen Code aus dem Schlüsselkasten und deponieren den Schlüssel Ihres Privatfahrzeugs im Schlüsselkasten. Mit der Buchung eines unserer Mietfahrzeuge geben Sie uns die Erlaubnis Ihr Privates Fahrzeug bei Bedarf umzuparken.
Ausreise
Fahrten ins Ausland sind mit unseren Fahrzeugen nicht erlaubt.
Stornierung
Stornierungen sind bis 14 Tage vor Mietantritt unentgeltlich. Erfolgt die Stornierung weniger als 14 Tage vor Mietantritt, so werden 50% der gebuchten Mietkosten verrechnet. Wird die Fahrt ohne Stornierung nicht angetreten, so werden die vollen Mietkosten verrechnet.
Umbuchungen sind soweit möglich bis 2 Tage vor Mietantritt kostenfrei solange die totalen Mietkosten nicht geringer werden.
Stornierungen erfolgen via E-Mail an info@classicindustry.ch und werden Werktags innert 24 Stunden bestätigt. Eine Verkürzung der Mietdauer wird wie eine Stornierung behandelt.
Verhalten bei Panne, Unfall und besonderen Ereignissen
Bei Ereignissen wie Unfall, Diebstahl (Einbruch-Diebstahl/Veruntreuung usw.), Verlust, Brand, Wild- oder sonstigem Schaden muss der Mieter sofort die Polizei verständigen und einen Polizeibericht erstellen lassen. Dies gilt auch bei selbstverschuldeten Unfällen ohne Mitwirkung Dritter. Gegnerische Ansprüche dürfen nicht anerkannt werden. Bei Diebstahl, Verlust oder Veruntreuung des Fahrzeuges ist nebst der Polizei immer auch Classic Industry sofort zu kontaktieren. Der Mieter hat bei allen erwähnten Ereignissen, selbst bei geringfügigen Schäden, unverzüglich einen ausführlichen schriftlichen Bericht unter Vorlage einer Skizze zu erstellen. Bei Unfall muss der Bericht insbesondere Namen und Anschrift der beteiligten Personen und etwaiger Zeugen sowie die amtlichen Kennzeichen der beteiligten Fahrzeuge enthalten. Dafür ist das Europäische Unfallprotokoll zu verwenden, das sich in jeder Fahrzeugmappe befindet. Bei Diebstahl sind die Fahrzeugschlüssel, ein Bericht über den Hergang des Diebstahls sowie der Polizeibericht innerhalb von 24 Stunden bei Classic Industry einzureichen. Der Mieter hat Classic Industry vollständige Akteneinsicht zu gewähren.
Alle Fahrzeuge sind mit einer Pannenhilfe versichert. Im Falle einer Panne kontaktieren Sie uns bitte direkt während unserer Öffnungszeiten, ansonsten den Touring Club Schweiz TCS. Die TCS Unterlagen finden Sie in der Mappe im Fahrzeug.
Classic Industry haftet nicht für Aufwände oder Ausfälle, die entstehen durch eine Panne, einen Unfall, einen Defekt oder einen Schaden am Fahrzeug.
Wartung der Fahrzeuge
Unsere Fahrzeuge werden regelmässig von unserer hauseigenen Werkstatt gewartet und kontrolliert. Die Fahrzeuge werden technisch in sehr gutem Zustand gehalten. Trotz aller Bemühungen kann es vorkommen das ein Fahrzeug ein technisches Problem entwickelt oder eine Panne hat.
Verbotene Nutzungen
Es ist untersagt die Fahrzeuge für folgendes zu verwenden:
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Teilnahme an Motorsportveranstaltungen
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Lernfahrten oder Fahrschulungen
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für Schleuderkurse, Fahrkurse oder ähnlichem
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zur Weitervermietung.
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Transport von Waren oder Personen gegen Entgelt.
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um ein anderes Fahrzeug zu ziehen, zu schleppen oder anderweitig zu bewegen.
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in überladenem Zustand, d.h. mit einer Personenzahl bzw. einer Nutzlast, welche die im Fahrzeugausweis angegebenen Werte übersteigen.
-
zur Beförderung entzündlicher, explosiver, giftiger oder gefährlicher Stoffe.
-
zur Begehung von Zollvergehen und sonstigen Straftaten, auch wenn diese nur nach dem Recht des Tatortes mit Strafe bedroht sind.
Wir behalten uns vor die Reinigung unserer Fahrzeuge bei übermässiger Verschmutzung in Rechnung zu stellen.
Aus hygienischen Gründen ist das Mitführen von Tieren in unseren Fahrzeugen verboten. Bei Nichteinhalten werden die vollen Kosten für die Reinigung in Rechnung gestellt.
In sämtlichen Fahrzeugen gilt ein striktes Rauchverbot.
Sämtliche allfällige Ausnahmen dieser Nutzungsordnung bedürfen der Bewilligung der Geschäftsleitung.